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Einschränkungen der Leitungsmacht des Vorstands der Aktiengesellschaft durch Vertrag

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In der Unternehmenspraxis finden sich schuldrechtliche Vertragsgestaltungen, die – ihre Wirksamkeit unterstellt – unmittelbar oder mittelbar zu einer Einschränkung des Leitungsermessens des Vorstands führen. Diese Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung zulässiger schuldvertraglicher Bindungen des Leitungsermessens des Vorstands von einer Leitungsunterstellung, die nach dem Organisationsrecht der Aktiengesellschaft einen wirksamen Beherrschungsvertrag voraussetzt. Ferner wird der Rechtsschutz für die Aktiengesellschaft und ihre Aktionäre untersucht, wenn ein Vertragspartner auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Vertrages Einfluss zu ihrem Nachteil ausübt, der inhaltlich zu einer Leitungsunterstellung führt, ohne dass die Parteien die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Beherrschungsvertrags einhalten.

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2013

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