Entscheidungsspielräume des Netzbetreibers im EEG unter besonderer Berücksichtigung des Vorrangprinzips und des Einspeisemanagements
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Bis 2030 sollen Erneuerbare Energien nach der Vorstellung des Gesetzgebers rund 50 % der Stromversorgung in der Bundesrepublik abdecken - Tendenz steigend. Regenerativ erzeugter Strom soll dabei unter dem Fördergedanken des Vorrangprinzips aus dem Wettbewerb zu sonstigem Strom herausgenommen und an die Marktfähigkeit herangeführt werden. Die „Energiewende“ ist daher ein schleichender Prozess. Um diese hochgesteckten Ziele zu erreichen, sind der Anschluss von regenerativ erzeugenden Kraftwerken, der Ausbau leistungsfähiger Stromnetze und die Entwicklung von Speichertechnologien unabdingbar. Hierbei müssen nicht nur die tatsächlichen und technologischen Herausforderungen überwunden werden, sondern ist auch ein stabiler rechtlicher Handlungsrahmen für die beteiligten Akteure zu schaffen. An diesem Punkt setzt die Untersuchung der Verfasserin an. Sie widmet sich der Frage, inwieweit dem Netzbetreiber genuine und gerichtlich nur bedingt überprüfbare Entscheidungsspielräume zugestanden werden können. Die abstrakt aufgestellten Kriterien wendet die Verfasserin beispielhaft auf das Einspeisemanagement (§ 11 EEG) an. Dieses Instrument kommt zur Anwendung, wenn die vorhandenen Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den gesamten Strom aus Erneuerbaren Energien in die ausgelasteten Netze aufzunehmen. Vor dem Hintergrund nicht hinreichend ausgeber Stromnetze wird das Einspeisemanagement vermehrt angewandt, sodass die Entwicklung von rechtlich festgelegten Kriterien für eine Drosselungsreihenfolge unter den Erneuerbaren Energien notwendig ist. Neben der ausführlichen Darstellung der Prozesse für die erfolgreiche Marktintegration regenerativ erzeugten Stroms geht die Untersuchung auf die sich wandelnde Rolle des Netzbetreibers im Prozess der Energiewende ein. Abschließend werden Kritik und Verbesserungsvorschläge für eine normative Ausgestaltung, die auch der Investitionssicherheit genügt, formuliert.