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Vermögensnachfolge, Versorgungsleistungen und Unternehmen

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Mit der „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ betrifft die Untersuchung ein Rechtsinstitut, das für die Praxis besonders relevant und in Literatur und Rechtsprechung seit über 100 Jahren in der Diskussion ist. Durch die Kodifizierung in den §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1b EStG wurde das Rechtsinstitut dem Grunde nach perpetuiert. Es wurde aber auch entscheidend eingeschränkt und kann nunmehr nur noch als „Unternehmensnachfolge gegen Versorgungsleistungen“ bezeichnet werden. Aber entsprechen die erfolgten Einschränkungen der Systematik des Rechtsinstituts? Und welche Systematik ist es, der das Rechtsinstitut folgt? Diesen Fragen geht die Arbeit nach. Sie entwickelt ein ausdifferenziertes System der Vermögensnachfolgen im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen und ordnet auf dieser Grundlage schwerpunktmäßig die Übergabe von Unternehmen nach der Neuregelung der §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1b EStG ein. Sodann hält die Arbeit Vorschläge für eine konsistente Gesetzesfassung bereit.

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2013

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