Leistungsstörungen bei der Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG
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Die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung für die Personalwirtschaft in Deutschland hat seit ihrer Liberalisierung kontinuierlich zugenommen. Damit gehen nicht nur politische sondern auch erhebliche rechtliche Probleme einher. Dass die Arbeitnehmerüberlassung eine privatrechtliche Dreiecksbeziehung darstellt, wirft zahlreiche dogmatische Fragestellungen auf, wenn es im Leistungsvollzug zu einer Störung kommt. Ziel der Arbeit ist eine umfassende Darstellung der Leistungsstörungen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Zu diesem Zweck werden zunächst die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten dargestellt und deren jeweilige Haupt- sowie Nebenpflichten erläutert. Darauf aufbauend werden die einzelnen Störungstatbestände und ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Rechtsbeziehungen untersucht.