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Die Religionsgesellschaft zwischen Staatsrecht und Europarecht

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Religiöse Vereinigungen stiften Identität und Kultur. Der Staat als soziales und rechtliches Gebilde kommt daher nicht umhin, sich zu religiösen Vereinigungen in eine Beziehung zu setzen. Tut er dies nicht, verpasst er einen wesentlichen Anknüpfungspunkt zum Menschen. Diesen Zusammenhang erfährt auch das politische Europa, das sich auf dem Weg zu mehr Staatlichkeit befindet. Europa steht vor der Herausforderung der Kontaktaufnahme zum Menschen und setzt sich dabei durch das Europarecht der EU und des Europarats in ein konkretes Verhältnis zu religiösen Vereinigungen. Dadurch entstehen jedoch Konflikte mit den Rechtstraditionen der Einzelstaaten. Obwohl es Europa nicht gestattet ist, sich in das Verhältnis der Staaten zu den religiösen Vereinigungen einzumischen, geschieht dies auf vielfältige Weise. Unter der Gretchenfrage an Europa, „Nun sag‘, wie hast du’s mit der Religion?“, behandelt die vorliegende Arbeit die Wechselwirkungen zwischen Staatsrecht und Europarecht.

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2014

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