Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik
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Die Arbeit beschäftigt sich mit § 3a ESchG, der neuen strafrechtlichen Regelung zur Präimplantationsdiagnostik. Eine Untersuchung der Norm lässt weitreichende Unzulänglichkeiten erkennen: Es bestehen Schwierigkeiten in der Auslegung der Tatbestandsmerkmale, dogmatische Unsicherheiten und Widersprüche im Verhältnis zu anderen Vorschriften zum vorgeburtlichen Lebensschutz. Es werden Vorschläge unterbreitet, inwieweit diese Schwächen behoben werden können. Die Vorschläge beziehen sich vorrangig auf eine neue gesetzliche Konzeption der Präimplantationsdiagnostik. Daneben wird sich aber im Hinblick auf die bestehenden gesetzlichen Vorgaben auch mit der zutreffenden Auslegung der geltenden Rechtslage beschäftigt. Hier findet jeweils eine inhaltliche Orientierung an den geltenden Normen zum vorgeburtlichen Lebensschutz statt, insbesondere an der Vorschrift zum medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch.