Multinationalität der SE-Mitbestimmungsordnung
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Die Arbeitnehmerbeteiligung in einer Europäischen Gesellschaft (SE) ist nicht einheitlich geregelt. Die Richtlinie 2001/86/EG enthält zahlreiche Gestaltungsspielräume. In Deutschland wurde die Richtlinie 2001/86/EG durch das SEBG umgesetzt. Dieses sieht für eine SE mit Sitz in Deutschland partielle Rückverweisungen in die Rechtsordnungen anderer EU-Mitgliedstaaten vor. Für die Akteure in einer SE bedeutet dies ein Nebeneinander verschiedener Rechtssysteme. Der Umfang und die Folgen der Rückverweisungen sind Gegenstand der Bearbeitung. Im Mittelpunkt steht ein Vergleich derjenigen nationalen Regelungen, die von den Rückverweisungen des SEBG erfasst sind. Untersucht werden die maßgeblichen Regelungen in den Umsetzungsgesetzen von 27 EU-Mitgliedstaaten.