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Die Gefahr von Interessenkonflikten in der modernen Anwaltssozietät und ihre rechtliche Bewältigung
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Der moderne Rechtsanwalt übt seinen Beruf meist zusammen mit Kollegen im Namen einer von ihm verschiedenen Personen- oder Kapitalgesellschaft (Sozietät) aus. Entsteht in der Sozietät ein Konflikt mit dem Gegeninteresse, ist die Rechtslage oft unklar. Das Berufsrecht bestimmt nur, dass „der“ (einzelne) Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten darf, § 43a Abs. 4 BRAO. Die vorliegende Studie untersucht, welche rechtlichen Konsequenzen darüber hinaus zu ziehen sind. Inwieweit sich auch die Sozietät und die persönlich nicht involvierten Kollegen berufsrechtlich zu verantworten haben, wird ebenso dargestellt wie die schuldrechtliche Haftung der Sozietät.
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2015
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