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Nutzung der Abbilder von Personen des öffentlichen Interesses zu Werbezwecken

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Das Abbild berühmter Persönlichkeiten ist ein wertvolles Wirtschaftsgut. Nicht wenige Werbende erliegen der Versuchung, Prominente auch ohne deren Erlaubnis für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Der Erfolg einer hiergegen gerichteten Rechtsverfolgung stellt keineswegs (mehr) die Regel dar, wenn die Werbebotschaft um Aussagen im Schutzbereich der Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit ergänzt wird. Von einem vermögenswerten Ausschließlichkeitsrecht hat sich das kommerzielle Bildnisrecht stellenweise zu einem veritablen Allgemeingut entwickelt. Über die häufig als zu liberal kritisierte Persönlichkeitsrechtsprechung hinaus untersucht die Arbeit deshalb, ob der personale Werbewert ein vor Fremdzugriff geschütztes Quasi-Immaterialgüterrecht darstellt. Neben alternativen Schutzrechtsregimen wie dem „Copyright der Prominenz“ nimmt der Autor dazu die markenmäßige Registrierung von Prominentenbildnissen sowie den lauterkeitsrechtlichen Nachahmungs- und Irreführungsschutz in den Blick. Der Autor hat den Preis des Jahres 2017 der Dr. Georg F. Rössler Stiftung erhalten.

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2016

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