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Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention für einen Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren

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Das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleisten einen Anspruch auf eine angemessene gerichtliche Verfahrensdauer und gebieten einen gesetzlichen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Letzteren regelte der deutsche Gesetzgeber für überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2011. Der Autor untersucht, ob dieser gesetzliche Rechtsschutz die Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt und unangemessene Verfahrensverzögerungen verhindern kann.

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2016

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