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Elektronische Dokumente als Beweismittel

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„Elektronische Dokumente als Beweismittel“ Dem Papier geht es „an den Kragen“. Dies macht sich in verschiedensten Lebensbereichen bemerkbar: Unternehmen verschicken ihre Rechnungen vermehrt nicht mehr per Post, sondern elektronisch, Verlage verkaufen ihre Zeitungen und Zeitschriften zu einem großen Teil als E-Paper und ein Großteil der Kommunikation findet längst rein elektronisch und nicht mehr auf Papier statt. Bestimmte Bereiche gelten jedoch nach wie vor als „Hochburgen“ klassischer Papierdokumente. Einer dieser Bereiche ist auch heute noch die Justiz. Zwar geht auch hier die Einführung sog. E-Akten voran, jedoch stoßen derartige Vorhaben nicht selten auf Gegenwehr. So hatte etwa der Fall eines Richters in Bochum bundesweit für Aufsehen gesorgt, der am Dienstgerichtshof für Richter des OLG Hamm erstritten hat, seine Fälle weiterhin auf Papier bearbeiten zu dürfen. Die Vorherrschaft von Papierakten in gerichtlichen Verfahren beruht auch in Zeiten elektronischer Datenverarbeitung jedoch auf sachlichen Gründen. So ist etwa die förmliche Zustellung von Dokumenten bisher nur auf dem Wege der klassischen Papierpost praxisrelevant. Auch was die Beweiskraft von Urkunden anbelangt, ist die Vorlage eines Schriftstücks nach wie vor ein sicheres Beweismittel. Moderne Kommunikationsmittel, wie etwa die De-Mail oder der E-POSTBRIEF der Deutschen Post werden sich kaum als geeigntes Kommunikationsmittel erweisen, wenn deren Nutzer fürchten müssen, im gerichtlichen Verfahren entscheidungserhebliche Tatsachen nicht beweisen zu können, da keine klassische Post genutzt wurde. Daher möchte dieses Buch vor allem Anworten auf die Fragen geben, die im Zusammenhang mit der Beweiskraft von elektronischen Dokumenten stehen. Gerichtet ist das Buch an all diejenigen, die in Wissenschaft und Praxis mit derartigen Fragen zu tun haben.

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2016

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