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Das Investmentsondervermögen

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Die Arbeit zeigt auf, dass und inwiefern dem Investmentsondervermögen – die ursprünglichste und zentrale Organisationsform für Investmentaktivitäten – diverse dogmatische Mängel anhaften. Ursächlich dafür ist zum einen, dass das deutsche Recht unter dem einheitlichen Begriff des »Investmentsondervermögens« zwei in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse an den zum Fonds gehörenden Gegenständen gänzlich unterschiedliche Gestaltungen zur Verfügung stellt, diese aber gleichwohl im Hinblick auf das Niveau des Anlegerschutzes regulativ gleichstellt, zum anderen die Vorgehensweise des Gesetzgebers, der bei der Kodifikation der Organisationsformen auf bereits existierende Rechtsformen zurückgegriffen hat. Die Besonderheiten des Investmentrechts erfordern echte investmentrechtliche Organisationsformen und keine Modifikation existierender Rechtskleider. Der Verfasser stellt eine mögliche Konzeption eines genuinen Fondsvehikels vor.

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2016

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