Behindertenrecht im Betrieb
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Bundesteilhabegesetz – Die neuen Regelungen im Behindertenrecht Im Dezember 2016 ist die erste von vier Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Damit ist die große Reform des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) eingeleitet, mit der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortgesetzt wird. Das Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Aber was bedeutet das für die Schwerbehindertenvertretung? Und wann treten welche Änderungen in Kraft? Der Ratgeber bietet einen Überblick über die Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz. Eine Synopse des bisher bestehenden SGB IX und der Neufassung hilft dabei, die Änderungen schnell zu erfassen und zu verstehen. Im Mittelpunkt dabei stehen die Neuregelungen zur Stärkung des Ehrenamtes der Schwerbehindertenvertretung. Eine wertvolle Ergänzung für die tägliche Arbeit als Schwerbehindertenvertreter sind die zahlreichen weiteren Gesetzestexte – jeweils mit kurzen Einführungen.
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