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Die zugerechnete Willenserklärung.

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Die Willenserklärung ist ein – vielleicht sogar der – Zentralbegriff des Allgemeinen Teils des BGB, und das Problem der zugerechneten Willenserklärung begleitet das BGB seit seinem Inkrafttreten. Die Untersuchung entwickelt Antworten auf die Fragen, ob die zugerechnete Willenserklärung anzuerkennen ist, was Zurechnung bedeutet und nach welchen Kriterien zuzurechnen ist, indem sie auf einschlägige Ideen aus der analytischen (Sprach)Philosophie zurückgreift. Dargelegt wird, dass die Willenserklärung ein tû-tû-Begriff ist. Weiter wird aufgezeigt, dass Zurechnung aufgrund konstitutiver Regeln geschieht. Unterschieden werden die rechtliche und die sprachliche Zurechnung der Willenserklärung. Die rechtliche Zurechnung geschieht aufgrund von konstitutiven Zurechnungsnormen. Im Rahmen der sprachlichen Zurechnung wird der Unterschied zwischen der Zurechnung kraft der konventionalen Bedeutung der gebrauchten Zeichen und der Zurechnung aufgrund von konversationalen Implikaturen erläutert.

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2017

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