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Der Haushaltsführungsschaden
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Die vorliegenden Entgelttabellen (Stand: Juli 2023) berücksichtigen die Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zum 1.7.2023 und sind eine unentbehrliche Ergänzung zum Grundwerk „Der Haushaltsführungsschaden“. Im Grundwerk, begründet von Dr. Hermann Schulz-Borck, fortgeführt von Frank Pardey, wird erläutert, wie Schadenersatz bei Beeinträchtigung oder Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathaushalten zeitlich berechnet wird. Die Entgelttabellen liefern dazu ergänzend die tariflich vorgegebenen Stundenverrechnungssätze, die sich im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) finden und an denen sich auch die Rechtsprechung orientieren kann. Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom BGH wiederholt gebilligt.
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