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Das Europäische Nachlasszeugnis ohne europäischen Entscheidungseinklang

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Die am 17. August 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung hat neben einem neuen europäischen Erbkollisionsrecht und Vorschriften über das internationale Erbverfahrensrecht auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Mithilfe dieses neuartigen Instruments sollen unter anderem Erben ihre Rechtsstellung in der gesamten EU nachweisen können. Um seine Wirkungen vollständig zu entfalten und seine ihm angedachte Rolle im internationalen Erb-recht einzunehmen, setzt das Europäische Nachlass-zeugnis einen europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht voraus. Die Arbeit zeigt zunächst auf, dass trotz der in der Verordnung vollzogenen Harmonisierung des europäischen Erbkollisionsrechts ein solcher Entscheidungseinklang nicht durchweg gewährleistet ist. Ausgehend von dieser Feststellung werden die Folgen erörtert, die sich hieraus für das Europäische Nachlasszeugnis ergeben. Zuletzt untersucht die Arbeit verschiedene Wege den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht zu erhöhen, mit dem Ziel die Funktionstauglichkeit des Europäischen Nachlasszeugnisses und die Effektivität der gesamten Verordnung zu steigern.

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2018

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