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Kleinmachnow: Restitution und Neuanfang
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Es geht um ein Versäumnis, das auch die Unterzeichner des Einigungsvertrages im Jahr 1990 hätte anders regeln können. Nämlich den Vorrang der Herausgabe des Eigentums an die jüdischen Alteigentümer. Leider mussten diese sich wegen der Herausgabe an die Gerichte wenden. Es ist seitdem viel Zeit vergangen und viele rechtliche Auseinandersetzungen um die Frage der Herausgabe des jüdischen Eigentums wurden geführt. Ich möchte hierzu einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion beitragen und darauf verweisen, dass die jüdischen Mitbürgerinnen und jüdischen Mitbürger vorrangig hätten Ihr Eigentum zurückerhalten müssen.
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