Der letzte Zug nach Moskau
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Eine außergewöhnliche Familiengeschichte. »Mutter Jüdin, aber hat die Deutsche Schule besucht.« Diese Notiz über sich fand René Nyberg eines Tages in den Unterlagen des finnischen Außenministeriums, für das er als Diplomat tätig war. Dass seine Mutter Fanny Jüdin war, hatte er selbst erst als Jugendlicher erfahren. Viel mehr wusste er lange Zeit nicht, denn es wurde in der Familie kaum darüber gesprochen. Erst Jahrzehnte später, als er Lena, die Tochter von Fannys heißgeliebter Cousine Mascha kennenlernte, die inzwischen in Israel lebte, beschloss er, der Geschichte seiner Familie nachzugehen. Er forschte in Archiven, befragte Zeitzeugen, sammelte verstreute Familiendokumente und studierte die einschlägige historische Literatur. So konnte er schließlich diese außergewöhnliche und abenteuerliche Familiengeschichte erzählen. Fanny war von ihrer jüdischen Familie verstoßen und sogar für tot erklärt worden, als sie 1937 den nichtjüdischen Finnen Bruno Nyberg heiratete. Von da an gab es über viele Jahre keinen Kontakt, obwohl alle Familienmitglieder in Helsinki lebten. Alle überlebten den Krieg, denn die Juden in Finnland blieben vor der Verfolgung verschont. Anders als in Lettland. Dort in Riga lebte Mascha mit ihrem Mann Josef und ihrer Familie. Fanny und Mascha hatten vor dem Krieg viel vergnügte Zeit miteinander verbracht. Mascha war Musikpädagogin, Josef Geiger. Die beiden bestiegen mit zwei Koffern den letzten Zug, der noch in Richtung Moskau fuhr, zwei Tage vor dem Einmarsch der Deutschen 1941. Eltern und Geschwister schlossen sich der Flucht nicht an. Sie wurden alle ermordet. Mascha und Josef jedoch überlebten den Holocaust in der Sowjetunion und kehrten gegen Kriegsende wieder nach Riga zurück. Lena wurde dort als erstes jüdisches Kind nach dem Krieg geboren. Die Familie wanderte schließlich nach Israel aus, aber Josef fühlte sich dort nicht heimisch. Den letzten Teil ihres Lebens verbrachte das Ehepaar in Berlin, als deutsche Staatsbürger. Denn Josefs Eltern waren Deutsche gewesen und er hatte nach dem Bundesentschädigungsgesetz Anspruch auf eine Rente und die deutsche Staatsangehörigkeit.