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Die Schutzwirkungen von Patenten auf biotechnologische Erfindungen

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Das Patentrecht schützt Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie. Dies entspricht dem Grundsatz, dass das Patentrecht auf alle Gebiete der Technik gleichermaßen Anwendung findet. Dennoch nimmt die Biotechnologie im Gefüge des patentrechtlichen Systems eine Sonderstellung ein. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die Voraussetzungen der Schutzrechtsgewährung, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Frage, wie weit angesichts der Vermehrungsfähigkeit biologischer Materie der durch ein Patent gewährte Schutz reichen soll. Im Patentgesetz finden sich daher zahlreiche Spezialvorschriften, mittels derer der Besonderheit der Vermehrungsfähigkeit Rechnung getragen und ein angemessenes Schutzniveau sichergestellt werden soll. Die vorliegende Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Spezialvorschriften zu analysieren und zu bewerten. Sie stellt dazu einen Vergleich mit dem allgemeinen Patentrecht an und untersucht, inwieweit die Einführung der speziellen Vorschriften zur Lösung der jeweiligen Problemstellung tatsächlich erforderlich gewesen ist. Insbesondere erinnert diese Arbeit dabei an die Aufgabe des Patentrechts zur Innovationsförderung. Dieser kann das Patenrecht nur durch allgemeine Vorschriften gerecht werden, die auch Erfindungen auf neuartigen Gebieten der Technik erfassen.

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2019

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