Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht
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Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die größten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europäischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europäischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchführen. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielräume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchführungsmodus mit dem Primärrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht künftig für weitere Sachgebiete Modell stehen könnte.