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NS-Strafjustiz an der Saar

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Die Arbeit befasst sich mit der saarländischen Strafjustiz und ihrem Wirken während der nationalsozialistischen Herrschaft und nimmt dabei die Spruchpraxis des Sondergerichts Saarbrücken während der Kriegsjahre 1939 bis 1945 in den Fokus. Anhand einer Analyse von Verfahrensakten wird untersucht, ob und in welchem Umfang die Spruchpraxis des Gerichts von der nationalsozialistischen Ideologie determiniert war. Hierfür wird insbesondere dargestellt, welche Denkfiguren als prägend für das nationalsozialistische Strafrecht angesehen werden können, um diese dann in den jeweiligen Urteilsbegründungen offenzulegen. Die Arbeit zeichnet so das erschreckende Bild eines Gerichts, das durch Todesurteile in mindestens 27 Fällen zum Teil der NS-Repressionsmaschinerie wurde und damit der NS-Rassenideologie mit ihrer Unterscheidung zwischen »wertvollen« und »schädlichen« Menschen Vorschub leistete, indem es zur Legitimation der Tötung von Menschen zentrale Denkmuster der NS-Ideologie übernahm. Die Arbeit wurde mit dem Dr. Eduard-Martin-Preis der Universitätsgesellschaft des Saarlandes e. V. ausgezeichnet.

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2023

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