Die deutschen Streitkräfte im Cyberraum
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Die Bundesrepublik Deutschland ist im Cyberraum verwundbar geworden. Gleichzeitig erschließen die deutschen Streitkräfte den Cyberraum militärisch. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob Wehr- und Notstandsverfassung dieser Entwicklung gewachsen sind. Da der Begriff der Waffe diese an unterschiedlichen Stellen prägt, wird zunächst geprüft, ob Cyberangriffe als Waffe qualifiziert werden können. Aufbauend hierauf wird untersucht, inwieweit Verwendungen der Streitkräfte im Cyberraum dem Verfassungs- und Parlamentsvorbehalt unterfallen sowie unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln ein Streitkräfteeinsatz zur Verteidigung gegen Cyberangriffe zulässig ist. Abschließend widmet sich die Untersuchung der Möglichkeit eines Cybernotstands. Dabei bleibt sie nicht auf eine Betrachtung der Einsatzmöglichkeiten der Streitkräfte in der bestehenden Notstandsverfassung beschränkt, sondern beleuchtet, ob diese insgesamt zur Abwehr der Gefahren des Cyberraums geeignet ist.