Die Autonomie der Unionsrechtsordnung
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Die Autonomie des Unionsrechts ist ein vom EuGH etablierter „Grundsatz“, der die Unionsrechtsordnung vor externen Einflüssen wie dem Recht der Mitgliedstaaten oder - zunehmend - dem Völkerrecht schützen soll. Auf dieser Grundlage proklamiert der EuGH einen absoluten Vorrang des Unionsrechts gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten und beschränkt die unionsrechtlich zulässige Rechtsprechungsreichweite völkerrechtlich errichteter Spruchkörper. In den letzten Jahren mehren sich infolge politischer Krisen und aufgrund einer Ausweitung des Begriffsverständnisses seitens des EuGH Diskussionen um die Reichweite der Autonomie. Hans-Martin Reissner untersucht den Autonomieanspruch anhand der Rechtsprechung des EuGH, zeigt Begründungsansätze für die Herleitung der Autonomie auf und überträgt die unionsrechtlichen Anforderungen auf die Reformverhandlungen um den Energiecharta-Vertrag und die Errichtung eines Investment Court Systems.