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Die Kindergeldzahlung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern
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Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz wird grundsätzlich nur an einen Elternteil ausgezahlt. Wenn die Familie zusammenlebt, kommt diese Geldleistung allen Familienmitgliedern zugute. Leben die Eltern dagegen getrennt oder sind geschieden, stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie eine Aufteilung des Kindergeldes vorzunehmen ist. Deshalb wird untersucht, wem in diesen Fällen ein Vorteil von der Kindergeldgewährung zustehen soll. Danach werden die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen für einen Ausgleich der Kindergeldzahlung geprüft.
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1988
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