Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem
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Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Figur mit der Gesetzessystematik und zeigt auf, welche weitgehenden praktischen Folgen es hat, wenn dieser Vertragstyp konsequent im ganzen Zivilrecht angewendet wird. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die erheblichen Auswirkungen auf Vermögensinteressen Dritter, etwa im Erbrecht und Insolvenzrecht.