Beiträge zur Analyse und Reform des Absehens von Strafe nach §60 StGB
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Das Absehen von Strafe gemäß 60 StGB genießt den Ruf eines spezialpräventiv orientierten Entkriminalisierungsinstruments. Nachdem im ersten Teil der Arbeit das bisher vorliegende Material nach neuen Gesichtspunkten geordnet wurde, weist der zweite Teil nach, daß 60 keineswegs den Anschluß an ein spezialpräventiv orientiertes Rechtsfolgensystem gefunden hat, sondern von einem Relikt archaischen Vergeltungsstrafrechts, der «Poena Naturalis», als Hintergrundphänomen dominiert wird. Der Reformvorschlag, der im dritten Teil der Arbeit vorgestellt wird, versucht die Vorschrift durch Integrierung eines Prognosemodells kriminalpolitisch zu rationalisieren. Die theoretische Grundlage und die empirischen Daten hierzu liefern die Lerntheorien behavioristischer Provenienz.