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Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Zeugnisverweigerungsrecht der Medienschaffenden
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Das schweizerische Medienstrafrecht ist gekennzeichnet durch die Ungleichbehandlung von elektronischen Medien und Presse. Während für erstere keine strafrechtlichen oder strafprozessualen Sonderregeln bestehen, verfügt die Presse über ein an die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (sog. Kaskadenhaftung) gebundenes Zeugnisverweigerungsrecht. Die vorliegende Arbeit unterzieht die presserechtliche Regelung, welche das Prinzip der Schuldhaftung verletzt, im Hinblick auf die Schaffung eines einheitlichen Medienstrafrechts einer kritischen Überprüfung und zeigt alternative Lösungsmöglichkeiten auf.
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1991
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