Die Religionsfreiheit in der Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes und des deutschen Bundesverfassungsgerichtes
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Die Religionsfreiheit als eines der ältesten Menschenrechte beschäftigt die Verfassungsgerichte bis heute unvermindert. Die Tragweite dieses Rechtes erschließt sich nur, wenn neben dem Normtext seine Interpretation durch die Verfassungsgerichte berücksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund untersucht diese Arbeit in induktiver Weise zunächst die Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zur Religionsfreiheit in der Zeit von 1926 bis 1988, sodann die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, das erstmals 1960 und zuletzt 1989 mit diesem Thema befaßt war. Dabei werden insbesondere Entwicklungen und Widersprüche aufgezeigt. Das Verständnis dieser beiden Gerichte von der Religionsfreiheit wird schließlich gegenübergestellt. Der Gewissensfreiheit und einigen ergänzenden Ausführungen zur Religionsfreiheit in der Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschenrechte sind eigene Kapitel gewidmet.