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Die Einigungsstelle nach § 27a UWG

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Die Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) führen ein Schattendasein. Man ist leicht versucht, den § 27 a UWG für totes Recht zu halten. Der Autor beweist mit seiner Arbeit das Gegenteil, zugleich zeigt er aber die Grenzen für die Leistungsfähigkeit solcher Stellen auf. Er beschreibt die historische Herkunft des Einigungsstellenverfahrens, seine Struktur, den Verfahrensablauf, seine systematische Stellung, sein Verfahren in der Rechtswirklichkeit und seine rechtstatsächliche Bedeutung, auch stellt er Überlegungen zur Verbesserung des Verfahrens an. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Darstellung des Verfahrens in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, wobei die rechtliche Regelung des Verfahrens in Form einer am Verfahrensablauf orientierten Kommentierung dargestellt wird. Bei der Untersuchung des Verfahrens in tatsächlicher Hinsicht greift der Autor auf eigene Erfahrungen, die er als Mitarbeiter der Einigungsstelle in Berlin sammeln konnte, zurück. Von großem Wert ist auch der empirische Teil der Untersuchung. Hier wird das umfassendste Datenmaterial vorgestellt, was jemals über die Einigungsstelle zusammengetragen worden ist. Anhand dieser Daten stellt der Autor nicht nur die Anzahl der Einigungsstellenverfahren dar, sondern er versucht darüber hinaus, die Verhältnisse in bezug auf einzelne Parameter zu erfahren.

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1993

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