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Die Entwicklung des sogenannten untauglichen Versuchs im 19. Jahrhundert unter dem besonderen Aspekt der Einordnung als Wahnverbrechen

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Der untaugliche Versuch und das Wahnverbrechen sind auch heute noch zwei miteinander verknüpfbare Begriffe. Die vorliegende Dissertation zeigt auf, wie sich schon im 19. Jahrhundert ein Abgrenzungsstreit entwickelte, dessen Grundthematik bis ins jetzige 20. Jahrhundert fortwirkt. Zwar bezeichneten nur wenige Rechtsgelehrte ab 1830 bestimmte Fälle des untauglichen Versuchs als Wahnverbrechen, darunter aber so zeitbestimmende Autoren wie August Wilhelm Heffter und Albert Friedrich Berner. Auf unsere heutige Zeit bezogen, gewinnt diese Einordnung noch an Bedeutung, weil das Wahnverbrechen im Gegensatz zum untauglichen Versuch allgemein als straflos angesehen wird.

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1994

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