Die Entschädigung des Ausfalls allgemeiner und alltäglicher Nutzungen
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Zu einem der meistdiskutierten Probleme des Zivilrechts gehört schon seit langem die Frage, ob die Vereitelung von Vorteilen, die der Gebrauch einer Sache oder eines Rechts gewährt, einen in Geld zu ersetzenden Schaden darstellt. Mit der fortschreitenden Möglichkeit und dem Bewußsein, Gebrauchsvorteile in fast allen Lebensbereichen gegen Entgelt erwerben zu können, hat die Aktualität dieser Fragestellung zugenommen. Die Rechtsprechung erkennt einen Vermögensschaden bei dem Ausfall von Sachen an, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist. Welche Sachen dazu zählen, ist derzeit ebenso noch ungeklärt wie die Frage, ob diese Grenzziehung überhaupt berechtigt ist. Eine dogmatische Untermauerung dieser in richterlicher Rechtsfortbildung gefundenen Formel ist unerläßlich. In der vorliegenden Arbeit setzt sich der Autor mit den in diesem Zusammenhang rechtlich relevanten Problemen auseinander.