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Einfachgesetzliche Kompetenzen von Verfassungsorganen
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Die staatsrechtlichen Darstellungen über die Verfassungsorgane stellen üblicherweise die im Grundgesetz verankerten Zuständigkeiten dieser Organe in den Vordergrund. Daneben finden sich aber in der Staatspraxis eine Vielzahl wichtiger Entscheidungsbefugnisse, welche den obersten Staatsorganen vom Gesetzgeber auf subkonstitutioneller Ebene übertragen worden sind. Diese Abhandlung will die Lücke füllen und einen Überblick über die einfachgesetzlich begründeten Kompetenzen der Verfassungsorgane geben. Sie zeigt die verfassungsrechtliche Problematik dieser Zuständigkeitserweiterungen auf und verdeutlicht die Gefahr einer Aushöhlung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung durch Beispiele aus der Gesetzgebung.
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1994
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