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Sachmängel bei öffentlichen Aufträgen in Frankreich
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Das Vertragsrecht bei öffentlichen Aufträgen ist in Deutschland das Zivilrecht und in Frankreich das öffentliche Recht. Am Beispiel der Handhabung von Sachmängeln bei der Auftragsdurchführung - also vor, während und nach der Abnahme - wird gezeigt, daß eine Abwicklung der öffentlichen Aufträge in Frankreich nach Zivilrecht für die auftraggebende Verwaltung vorteilhafter wäre. Gleichzeitig werden die Regeln der Sachmängel bei französischen Bauaufträgen, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Industrieverträgen dargestellt.
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1995
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