Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beleihung einer Aktiengesellschaft mit Dienstherrenbefugnissen
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Die «Behördenpost» und «Behördenbahn» klassischer Prägung ist hinfällig geworden. Gleichwohl sind bei den nachfolgenden Aktiengesellschaften zunächst noch mehr als 400000 Bundesbeamte beschäftigt, die künftig von beliehenen Privaten dirigiert werden. Der Gesetzgeber hat damit erstmals in erheblichem Umfang beamtenrechtliche Befugnisse außerhalb des Staatsapparates angesiedelt. Diese Arbeit wendet sich der Frage zu, ob die durch die Aufnahme von Art. 143a sowie Art. 143b GG reformierte Verfassung diese massive Delegation von Dienstherrengewalt an Private tolerieren kann. Die Antwort hierauf ist nicht nur für die Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG und die Deutsche Bahn AG bedeutsam, sondern auch für künftige Privatisierungsvorhaben.