Die beschränkte persönliche Verbotsdienstbarkeit
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Aufgabe der Arbeit ist es, den sachenrechtlich zulässigen Inhalt der beschränkten persönlichen Verbotsdienstbarkeit zu bestimmen. Schuldrechtliche Aspekte dieser Frage werden nur insoweit erörtert, als sie für die sachenrechtliche Inhaltsbestimmung von Bedeutung sind. Ergebnis der Arbeit ist, daß nur solche Handlungen durch die beschränkte persönliche Verbotsdienstbarkeit untersagt werden können, die eigentumsbezogene Einwirkungen auf ein im Eigentum oder verfestigten Besitz des Berechtigten stehendes Grundstück haben. Die Untersagung verschafft dem Berechtigten der Dienstbarkeit folglich einen eigenen Vorteil. Entwickelt wurde diese These unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Beleuchtet wurde hier insbesondere das Verhältnis zu der Grunddienstbarkeit.