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Die Auswirkung von Verfahrensfehlern auf die Rechtsbeständigkeit von Ermessensentscheidungen
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Das Verwaltungsverfahrensrecht hat eine Garantiefunktion für die rechtmäßige und sachgerechte Entscheidung der Behörde beim Gesetzesvollzug. Es ist jedoch kein Selbstzweck, sondern dient der Sachrichtigkeit der Entscheidung. Es fragt sich aber, ob die Sicherung der Rechtsbeständigkeit von Verwaltungsakten gegenüber für die Sachentscheidung unerheblichen Verfahrensmängeln auch für Ermessensentscheidungen gilt. Unter Berücksichtigung der jüngsten Gesetzesänderungen entwickelt die Arbeit aus den 46 VwVfG, 42, 113 VwGO differenzierte Lösungen. Vor allem bei Drittanfechtungen soll danach die fehlerhafte Entscheidung erst aufgehoben werden, wenn feststeht, daß sie nicht erneut ergehen könnte.
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1997
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