Rechtsgeschäfte alter Menschen in besonderen Zwangslagen
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Die höhere Lebenserwartung und die Ansammlung größerer Vermögen in der Hand alter Menschen fordern Rechtswissenschaft und Gerichte heraus, sich kritischer als bisher mit der Gültigkeit erbrechtlicher Rechtsgeschäfte alter Menschen auseinanderzusetzen. Aus medizinischen und sozialen Gründen nehmen altersbedingte Zwangslagen zu, die Einfluß auf Testamente und Erbverträge alter Menschen ausüben. Der Autor arbeitet ungerechtfertigte Widersprüche heraus, die bisher bei gleicher Sachlage zwischen Erbverträgen und Testamenten gemacht werden. Bei sittenwidriger Ausnutzung altersbedingter Zwangslagen, die einen Erbvertrag nichtig macht, muß trotz der Einseitigkeit des Testaments der Wertungswiderspruch vermieden werden. Das kann durch die Zubilligung eines Anfechtungsrechts oder einer Sittenwidrigkeit der Annahme der Erbschaft geleistet werden.