Der Preisüberhöhungsmißbrauch nach Art. 86 S. 2 lit. a EGV
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Art 86 S. 2 lit. a EGV verbietet die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Erzwingung unangemessener Preise. Unklar ist jedoch, wann ein Preis unangemessen, d. h. mißbräuchlich ist. Schwerpunkt der Arbeit ist daher die Bestimmung des Begriffs der unangemessenen Preise. Nach Darstellung der Entscheidungspraxis der EU-Organe wird der Begriff der unangemessenen Preise im Lichte der EU-Wettbewerbsordnung ausgelegt. Die Literaturdarstellung ergibt zwei unterschiedliche Hauptkonzepte zur Ermittlung überhöhter Preise: die Als-Ob-Wettbewerbskonzepte und das Gewinnbegrenzungskonzept. Beide Konzepte werden dargestellt und auf grundsätzliche oder Praktikabilitätsbedenken hin erörtert. Das Gewinnbegrenzungskonzept ist hierbei vorzuziehen, da es einen angemessenen Ausgleich zwischen dem notwendigen und berechtigten Gewinnstreben von marktbeherrschenden Unternehmen und dem Interesse der von diesen abhängigen Marktpartnern auf angemessene Preise schafft.