Die leitenden Angestellten (dirigenti) im italienischen Arbeitsrecht
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Die funktionelle Unternehmereigenschaft bringt der Arbeitnehmergruppe der leitenden Angestellten eine arbeitsrechtliche Sonderstellung ein. Dieser Grundsatz gilt auch in den Rechtssystemen anderer europäischer Staaten. Allerdings kommt es im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr immer wieder zu praktischen Problemen. Das Werk untersucht umfassend die Stellung der dirigenti im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und bereitet hierbei systematisch die Grundzüge des italienischen Arbeitsrechts auf. Der Autor zeigt im einzelnen, daß in Italien die Sozialpartner durch den Abschluß von Kollektivverträgen den rechtlich strukturierten Bereich erheblich verschieben. Während die gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf den leitenden Angestellten diesen von wesentlichen Schutzvorschriften ausnehmen, haben die Kollektivvereinbarungen inhaltlich dazu geführt, daß leitende Angestellte in hohem Maße in den Genuß von Vorschriften kommen, die typischerweise zugunsten schutzbedürftiger Arbeitnehmer wirken. Das Werk ist nicht nur für alle an auslandsrechtlichen Abhandlungen interessierte Arbeitsrechtler bestimmt, sondern spricht insbesondere auch Praktiker in Unternehmen, bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden an.