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Rechtliche Grenzen für die Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten mit GmbH-Geschäftsführern

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Das BAG hat die 74 ff. HGB über nachvertragliche Wettbewerbsverbote von Handlungsgehilfen allmählich auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt. Es sieht sogar die gesetzlichen Ausnahmen von der Karenzentschädigungspflicht als ungültig an. In zeitlich versetzter Parallelentwicklung hat der BGH einzelne Regelungen der 74 ff. HGB zunehmend auch auf GmbH-Geschäftsführer angewandt. Bis heute hat der BGH allerdings insbesondere die Anwendung von 74 Abs. II HGB abgelehnt und damit auf eine Entschädigungszusage als grundsätzliche Voraussetzung eines wirksamen Wettbewerbsverbots verzichtet. Die Arbeit plädiert mit im wesentlichen verfassungsrechtlicher Argumentation dafür, die bisherige Entwicklungslinie fortzuführen und die 74 ff. HGB insgesamt auch auf GmbH-Geschäftsführer anzuwenden.

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1999

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