Voraussetzungen der Bindungswirkung vertraglicher Einigung
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Die Aufgabe dieser Untersuchung liegt darin, neben der Veränderung, die durch die Trennung des Dissenses vom Irrtum herbeigeführt wurde, den Wandel durch die positive Forderung der Regelung von wesentlichen Vertragspunkten durch 154 und 155 BGB zu erfassen und deren Wirkung auf das Dissensrecht zu ermitteln. Dabei wurde insbesondere folgenden Fragen nachgegangen: Erstens, ist der Dissens vom Wesen her noch als Mißverständnis zu verstehen, wenn der Konsens als die übereinstimmende Regelung der wesentlichen Vertragspunkte verstanden wird? Zweitens, welcher Zusammenhang besteht zwischen Dissens und essentialia negotii, Bestimmtheit und Bindungswille? Und drittens, wie ist das Verhältnis von Dissensrecht und Vertragsschluß zu verstehen? Durch diese Fragestellungen soll auch in praktischer Hinsicht geklärt werden, wieviel an Konsens erforderlich ist, um einen bindenden Vertrag anzuerkennen.