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Rechtsschutz Drittbetroffener bei vorgezogenen Baugenehmigungen gemäß § 33 BauGB

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In der Baurechtspraxis der vergangenen Jahre ist bei § 33 BauGB zunehmend eine Verfahrensweise üblich geworden, die das materiell wie verfahrensrechtlich mühsam austarierte Gleichgewicht in der Risikoverteilung zugunsten des Bauherren nachhaltig verändert hat: Baugenehmigungen werden demnach häufig bereits im Vorgriff auf einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erteilt. Die Untersuchung zeigt, daß dadurch in bestimmten Fällen ein angesichts der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich bedenkliches Defizit für den Individualrechtsschutz des Drittbetroffenen entstehen kann. Hierauf aufbauend untersucht die Verfasserin verschiedene Lösungsansätze auf der Ebene des Bauplanungsrechts wie des verwaltungsprozessualen Rechtsschutzes, die einen gerechten Ausgleich der Interessen aller Beteiligten (planende Gemeinden, Bauherren, Drittbetroffene) sicherstellen können. Das Werk richtet sich wegen seiner durchgehenden Ausrichtung an der konkreten Konfliktsituation insbesondere auch an Verantwortliche in Kommunalverwaltungen, an Fachanwälte und Verwaltungsrichter.

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1999

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