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Grenzen der Vertragsfreiheit im polnischen Zivilrecht

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Die Republik Polen ist einer der osteuropäischen Staaten, die nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Ordnung politisch und wirtschaftlich einen Anschluß an die Europäische Union suchen. Bis zu einer Aufnahme Polens wächst damit auch die Bedeutung der auf grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr anwendbaren polnischen Zivilrechtsnormen. Das Thema der Untersuchung betrifft das grundlegendste Prinzip des Vertragsrechts überhaupt, die Vertragsfreiheit. Grundpfeiler des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und seiner Aspekte - nämlich der Freiheit des Abschlusses von Verträgen, der Auswahl des Vertragspartners, der Gestaltung des Vertragsinhalts und der Formfreiheit des Vertragsabschlusses - im polnischen Zivilrecht ist der 1990 eingeführte Art. 353 1. Ziel dieser Untersuchung ist es, die im polnischen Zivilrecht bestehenden Grenzen der Vertragsfreiheit herauszuarbeiten. Zum Teil werden weitere Aspekte des polnischen Zivilrechts angesprochen. Hierdurch soll das Verständnis des polnischen Zivilrechts erleichtert werden.

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2000

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