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Ertragsorientiertes Eigenhandelskalkül im Prozeß bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen kleiner und mittelgroßer Institute

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Mit der Einführung der 6. KWG-Novelle wurde die Ausübung des Eigenhandels für Institute an die Einhaltung zahlreicher bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen geknüpft. Kleine und mittelgroße Institute sind hiervon besonders betroffen, da das durch die Aufsichtsbehörde mit dieser Maßnahme verfolgte Ziel – die Sicherung der Solidität des Finanzsystems – im Zusammenhang mit hohen Investitionen in die konzeptionelle und technische Umsetzung der Nomenklatur steht. Die Überlegungen der Institute, den Eigenhandel nur im Rahmen der Bagatellgrenzen auszuüben und mithin den Status eines Nichthandelsbuchinstitutes anzunehmen, kommt der Begrenzung der Geschäftstätigkeit gleich. Hingegen erlauben die Value at Risk-Modelle, welche sich für die Bestimmung der Marktpreisrisiken eines Handelsbuchinstitutes eignen, neben der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Normen den Aufbau eines Kennzahlensystems, etwa nach RORAC und RAROC, so daß eine adäquate Rendite-Risiko-Steuerung des Eigenhandels ermöglicht wird.

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2000

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