Die kartellzivilrechtlichen Ansprüche und ihre Durchsetzung nach dem schweizerischen Kartellgesetz
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Das Inkrafttreten des neuen Kartellgesetzes am 1. Juli 1996 hat nicht zu-letzt auch für das zivilrechtliche Verfahren bedeutsame Neuerungen gebracht. Eines der erklärten Ziele des Gesetzgebers war die Revitalisierung des Kartellzivilrechts. Der Frage, ob das neue Gesetz dazu geeignet ist oder ob nicht mit dem Ausbau der Kompetenzen der Wettbewerbskommission zivilrechtliche Verfahren im Bereich des Kartellrechts endgültig ihre Bedeutung eingebüsst haben, wird in der vorliegenden Arbeit nachgegangen. Dabei wird einerseits vertieft auf die Anspruchsgrundlage und den Inhalt der kartellzivilrechtlichen Ansprüche eingegangen; andererseits werden auch die Probleme bei deren verfahrensrechtlichen Durchsetzung untersucht. Insbesondere wird dabei aufgezeigt, in welchen Situationen kartellzivilrechtliche Verfahren - trotz des Ausbaus des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes - ihre Berechtigung haben und in welchen Fällen sogar alleine der zivilrechtliche Weg zum gewünschten Ziel führt.