Artenschutz-Strafrecht
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Das Artenschutz-Strafrecht zählt zu den Rechtsgebieten, die bislang nur wenig wissenschaftliches Interesse gefunden haben. Demgegenüber ist die praktische Bedeutung der Materie, die durch ein Neben- und Übereinander von internationalen Übereinkommen, Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland und landesrechtlichen Regelungen geprägt ist, nicht als gering zu bezeichnen. Soweit Strafrechtspraktikern, die sich nicht täglich mit der Thematik befassen (müssen), die Gesetzesanwendung mitunter Probleme bereitet, dürfte dies nicht zuletzt auf den Umstand zurückzuführen sein, dass der strafrechtliche Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der rechtswissenschaftlichen Diskussion gleichsam ein Schattendasein fristet. Dieser Zustand ist rechtspolitisch bedenklich und unbefriedigend. Der Titel der Arbeit kündigt die Absicht des Verfassers an, ein wenig Licht in die komplizierte Materie des geltenden Artenschutz-Strafrechts zu bringen. Die Abhandlung untergliedert sich in drei Teile. Der erste Teil ist dem allgemeinen Artenschutz(verwaltungs)recht gewidmet. Der Autor wendet sich dort den Grundbegriffen und den Zielen des Artenschutzrechts zu, grenzt die Materie zu anderen Rechtsgebieten ab, stellt die Methoden und die Konzeption des gesetzlichen Schutzes sowie die Entwicklung des Artenschutzes im deutschen und zwischenstaatlichen Recht dar. Ferner wird ein Blick in Art und Umfang der Artengefährdung gewährt. Hinsichtlich der Schutzwürdigkeit wild lebender Tiere und Pflanzen werden noch die Beweggründe eines modernen Artenschutzes entwickelt. Im zweiten Teil werden allgemeine - tatbestandsübergreifende - Probleme des Artenschutz-Strafrechts erörtert. Im Vordergrund der Betrachtung stehen Fragen zur Bedeutung des Strafrechts für den Artenschutz, zum Rechtsgüterschutz sowie zur Anwendbarkeit und zur Reichweite des Artenschutz-Strafrechts im Bereich der grenzüberschreitenden Artenbeeinträchtigung. Da zahlreiche Bestimmungen des Artenschutz-Strafrechts und insbesondere deren Kernvorschrift - § 30 a Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG - als Blankettstrafgesetze ausgestaltet sind, geht der Autor darüber hinaus der Fragestellung nach, ob die Verweisungstechnik des § 30 a BNatSchG in ihrer derzeit geltenden Fassung mit dem Bestimmtheitsgebot und dem Demokratieprinzip vereinbar ist. Der dritte Teil, der besondere strafrechtliche Teil, befasst sich schließlich mit den einzelnen Artenschutzdelikten im geltenden Kern- und Nebenstrafrecht. Um das Verständnis zu fördern, bildet der Verfasser bestimmte Fallgruppen, innerhalb derer dann die jeweils einschlägigen Vorschriften dargestellt werden.