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Die Holding als umsatzsteuerlicher Unternehmer

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Wenn ein Unternehmensverbund als Holding organisiert wird, die Obergesell-schaft also keine produktionswirtschaftlichen Aufgaben übernimmt und sich auf die Verwaltung der Tochtergesellschaften beschränkt, kann dies unter Zugrun-delegung der gegenwärtigen Rechtsprechung, die die Erstellung eigener ent-geltlicher Ausgangsumsätze als unabdingbare Voraussetzung des Vorsteuer-abzugs ansieht, zu ungewollten umsatzsteuerlichen Belastungen führen. Ent-gegen der ursprünglichen Konzeption der Umsatzsteuer – die den Konsum er-fassen sollte – bleibt auch eine konzernleitende Holding und damit der gesamte Konzern mit Umsatzsteuer belastet. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die inhaltliche und begriffliche Ausge-staltung des umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriffs. Es werden Abgren-zungskriterien untersucht, die eine eindeutige und im Interesse der Rechtssi-cherheit sicher prognostizierbare Zuordnung zu den umsatzsteuerlichen Kate-gorien „Unternehmer“ und „Verbraucher“ ermöglichen. Einigkeit besteht darüber, daß der umsatzsteuerliche Unternehmer ein Syno-nym für den Endverbraucherversorger ist, der in der auf Konsum gerichteten Leistungskette steht. Die Frage ist aber, ob mit der Rechtsprechung daraus der Schluß gezogen werden darf, daß tatsächlich und ausschließlich nur derjenige umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, dem formal eigene entgeltliche Ausgangsumsätze zuzuordnen sind, oder ob es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt, wenn die Tätigkeit sich mittelbar auf entgeltliche Ausgangsumsätze richtet.

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2001

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