Bankenhaftung bei geschlossenen Immobilienfonds
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Banken können wegen der Darlehensvergabe zur Finanzierung des Beitritts zu geschlossenen Immobilienfonds haften. Anknüpfungspunkt ist die Verletzung von Aufklärungspflichten. Die Arbeit untersucht die Fallgruppen, die bei geschlossenen Immobilienfonds zur Begründung von Aufklärungspflichten angewendet werden. Danach wird erörtert, ob es einer weiteren Fallgruppe bedarf, um in typischen Konstellationen eine Haftung der Bank zu begründen. Da Aufklärung Wissen voraussetzt, ist das Wissen zu bestimmen. Die Arbeit setzt sich daher insbesondere mit der unternehmensgrenzenüberschreitenden Wissenszurechnung auseinander. Dabei wird die Rechtsprechung zur Wissenszurechnung auf Unternehmensgrenzen überschreitende Sachverhalte angewandt und dargestellt, wann es zu einer Wissenszurechnung kommt.