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Staatsbürgschaften und EG-vertragliches Beihilfeverbot

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Staatsbürgschaften sind ein wichtiges, relativ wenig Liquidität beanspruchendes Instrument staatlicher Wirtschaftsförderung mit hoher Beihilferelevanz. Bei der Rückabwicklung gemeinschaftsrechtswidriger Staatsbürgschaften werden Schnittstellen des EG-Rechts mit dem nationalen Verwaltungs- und Privatrecht deutlich. Die Arbeit untersucht Art und Höhe des Beihilfeelements staatlich verbürgter Kredite sowie die Frage, ob neben dem begünstigten Unternehmen auch die kreditgewährende Bank als Beihilfeempfänger anzusehen ist. Ausgehend vom Ziel der Rückforderung, das Beihilfeelement abzuschöpfen, wird eine wirtschaftlich pragmatische Lösung entwickelt, die zu einem interessengerechten Ausgleich zwischen den Beteiligten führt. Hierbei wird nach der Situation vor und nach Auszahlung des Darlehens bzw. vor und nach Inanspruchnahme der Bürgschaft differenziert. Es wird dargelegt, daß eine Nichtigkeit des Bürgschaftsvertrages gemäß § 134 BGB weder vom Gemeinschaftsrecht verlangt wird noch zur Beseitigung des Beihilfeelements erforderlich ist. Soweit eine Aufhebung des Bürgschaftsvertrages ausnahmsweise geboten ist, stehen Mittel zur rechtsgeschäftlichen Beendigung zur Verfügung.

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2002

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