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Staatshaftung in Argentinien

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Argentinien hat eine für Rechtsvergleichung besonders interessante Rechtsordnung. Die Zivil- und Verwaltungsrechtslehre betrachten dort nämlich das auf der Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Recht angesiedelte Staatshaftungsrecht jeweils als Teil der eigenen Disziplin. Da zudem gesetzliche Regelungen nur ausnahmsweise bestehen, hat sich eine ungewöhnlich intensive Diskussion zwischen Zivil- und Verwaltungsrechtslehre entwickelt. Diese Diskussion setzt sich in einer facettenreichen Rechtsprechung fort, deren Analyse und Systematisierung besondere Bedeutung zukommt. Ulf Junge macht deutlich, daß die Rechtsprechung im Bereich der Staatshaftung nahezu alle Höhen und Tiefen der argentinischen Geschichte widerspiegelt. Er belebt die Materie dadurch, daß er den Sachverhalt, der den Gerichtsentscheidungen jeweils zugrunde liegt, kurz umreißt.

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2002

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